Gesetze / Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
BefBezG 2008§ 1 Befriedete Bezirke
Für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht werden befriedete Bezirke gebildet. Die Abgrenzung der befriedeten Bezirke ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.